- Freigabe zur Veröffentlichung der IQTIG-Berichte: „Methodik für die Entwicklung von Follow-up-Indikatoren und die Beurteilung ihrer Zuschreibbarkeit“ und „Stellungnahmeverfahren mit Leistungserbringern zu Follow-up-Indikatoren: Mögliche Vorgehensweisen und Bewertungskriterien“
- Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Überarbeitung des Konzepts für Indikatoren mit besonderem Handlungsbedarf
- Beauftragung IQWiG: Literaturrecherche zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei der korrigierenden Chirurgie der Anorektalen Malformationen bei Kindern
- Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Änderungen aufgrund von Hinweisen aus der Versorgung, beispielsweise zu Maßnahmen der parenteralen Ernährung und der Bronchiallavage
- Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit
- Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Veröffentlichung des Berichts 2024 der KBV
- Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit
- Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: Veröffentlichung des Berichts 2024 der KZBV
- Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Jahresbericht zur Strukturabfrage gemäß QSFFx-RL für das Erfassungsjahr 2024
- Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlage 5
- Beauftragung IQWiG: Bewertung eines risikoadaptierten PSA- und MRT-Screenings zur Früherkennung eines Prostatakarzinoms
- Einleitung des Beratungsverfahrens: Bewertung eines risikoadaptierten PSA- und MRT-Screenings zur Früherkennung eines Prostatakarzinoms
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einstellung eines Beratungsverfahrens – Lifileucel (Melanom) – Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Repotrectinib (Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, ROS1-positiv)
- Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung STIKO-Empfehlung zur Erweiterung der Indikationsimpfung und postexpositionellen Chemoprophylaxe gegen Haemophilus influenzae Typ b – Nicht-Änderung