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Bundestag: Die neuen Abgeordneten – und wie geht es weiter?

Mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags endet die aktuelle Legislaturperiode. Das legt Artikel 39 des Grundgesetzes fest. Bis zu dieser konstituierenden Sitzung „spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl“ behalten die bisherigen Abgeordneten ihr Mandat. Die konstituierende Sitzung des neuen Parlaments hat der Ältestenrat derzeit für den 26. Oktober geplant.

Mit der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Bundestags endet auch die Amtszeit der Bundeskanzlerin sowie ihrer Ministerinnen und Minister formal. Allerdings bleibt die bisherige Regierung bis zur Wahl des neuen Bundeskanzlers geschäftsführend im Amt – was nichts an ihren Kompetenzen ändert. Offiziell geschieht dies auf Ersuchen des Bundespräsidenten.

Zur Wahl eines neuen Kanzlers schreibt das Grundgesetz keine Frist vor. „Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt“, so Artikel 63. In Kommentierungen zum Grundgesetz heißt es, dass der Bundespräsident seinen Vorschlag innerhalb einer angemessenen Frist machen solle. Nach der Wahl 2017 vergingen aufgrund der langen Koalitionsverhandlungen 171 Tage zwischen der Bundestagswahl und der Wahl der Kanzlerin, mehr als doppelt so lange, wie in vorangegangenen Legistaturperioden. Erst dringende Ermahnungen des Bundespräsidenten sorgten schließlich für eine Einigung.

Anbei finden Sie die aktuelle Liste der gewählten Abgeordeten des künftigen Bundestages.