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Restaurant oder Friseur nur noch mit Negativ-Test

Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen noch ab diesem Monat negative Corona-Tests vorweisen, wenn sie an Aktivitäten in öffentlich zugänglichen Räumen teilnehmen wollen. Das beschloss soeben die Bund-Länder-Konferenz der Ministerpräsidenten.

Die Regelung gilt beispielsweise für das Essen in Restaurants, den Besuch beim Friseur oder Sport im Fitnessstudio oder Schwimmbad. Ausnahmen kann es nur für regelmäßig getestete Schüler und Regionen mit niedrigen Inzidenzen geben. Der Bund wird zudem ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss diesen dann selbst bezahlen. Ausnahmen gelten nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Dienstag für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt.

Siehe Anhang: Tischvorlage der Videokonferenz