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Bundestag beschließt Erhöhung der Tabaksteuer – auch für Verdampfer

Der von der Bundesregierung geplanten Reform der Tabaksteuer hat der Bundestag zugestimmt. Dabei gingen die Abgeordneten mit ihrer Entscheidung noch über den ursprünglichen Regierungsentwurf hinaus.

Ein entsprechender Gesetzentwurf (19/2865519/29589) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD, FDP und Die Linke bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Dampfprodukte fair besteuern“ (19/29210) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der FDP bei Stimmenthaltung der Linksfraktion und Grünen abgelehnt. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/30490) zugrunde. Abgelehnt wurden ebenfalls Entschließungsanträge der Linken (19/30531) und von Bündnis 90/die Grünen (19/30532).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

E-Zigaretten und Tabakerhitzer sollen von 2022 an höher besteuert werden. Die Steuer auf herkömmliche Zigaretten, Zigarren und Zigarillos soll ebenfalls erhöht werden. Der Entwurf (19/28655) sieht vor, nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten künftig der Tabaksteuer zu unterwerfen – bisher gilt für sie die Umsatzsteuer. Für erhitzten Tabak wird eine zusätzliche Steuer eingeführt, sodass er künftig wie Zigaretten besteuert wird. 

Für Zigaretten und Feinschnitt ist über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend ab 2022, eine jährliche Tabaksteuererhöhung geplant. Pro Verkaufspackung mit einem Inhalt von 20 Stück herkömmlicher Zigaretten soll die Steuer im Jahr um durchschnittlich acht Cent steigen. Die bestehende Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos soll in zwei Schritten, 2022 und 2023, um jeweils 0,9 Cent je Stück erhöht werden. Die Reform diene unter anderem der Steuergerechtigkeit, argumentiert die Bundesregierung. Zudem würden Steuermehreinnahmen erzielt, beginnend bei 1,3 Milliarden Mehreinnahmen im Jahr 2022 bis zu 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2026.

Änderungen am Regierungsentwurf

Der Finanzausschuss hatte eine Reihe von Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Sie sehen neben einer höheren Besteuerung auch weniger Erhöhungsschritte vor, im Einzelnen unter anderem eine Anpassung der Steuertarife für Zigaretten und Feinschnitt. Je Zigarette ist eine Erhöhung auf 12,28 Cent geplant statt bisher 11,1 Cent. Statt fünf Erhöhungsstufen soll es vier Stufen über einen Zeitraum von fünf Jahren geben.

Zudem wird die Besteuerung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten um nikotinfreie Substanzen erweitert. Die Besteuerungsgrundlage wird von Milligramm Nikotin auf Millimeter der Substanz umgestellt. Außerdem soll eine zusätzliche Steuer für Wasserpfeifentabak eingeführt werden.

Antrag der FDP

Der Bundestag stimmt darüber hinaus über den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Dampfprodukte fair besteuern“ (19/29210) ab. Die Liberalen fordern die Bundesregierung auf, mit der geplanten Besteuerung von Dampfprodukten so lange zu warten, bis die EU-Tabaksteuerrichtlinie vorliegt. So könne unnötiger Korrekturbedarf vermieden werden.

Ihr Antrag sieht zudem vor, sich auf EU-Ebene für eine Mindestbesteuerung einzusetzen, die erheblich unterhalb der vorgeschlagenen Steuersätze des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes liegen soll. Nikotinhaltige Substanzen sollten nach Volumen besteuert werden, nicht nach Milligramm enthaltener Nikotinalkaloide. Außerdem fordert die Fraktion, die Besteuerung nicht direkt nach der Pandemie zu beginnen, um die Branche zu schonen. Die Bundesregierung solle prüfen, ob die Tabaksteuer künftig auf Grundlage von Verbrauchsteuererklärungen entrichtet werden kann.

Livestream der Bundestagssitzung